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12.01.2022

Die Zugangsbeschränkung des Sportcenters des SV Concordia Ossenberg 1982 e.V. ( 2G+ Regel) entfällt ab dem 13.01.2022 für „geboosterte“ Personen

Der SV Concordia Ossenberg 1982 e.V. hat am 10.01.2022 sein Sportcenter nach der sogenannten 2G+ Regel geöffnet.

Nach dieser Regelung gilt bis zum 12.01.2022, das eine Teilnahme nur noch von immunisierten Personen (geimpft oder genesen) möglich ist, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Mit der neuen Verordnung vom 11.01.2022, gültig bis zum 09.02.2022, entfällt die zusätzliche Testpflicht für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen. Folgende Hinweise gelten wie bisher: „Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen bzw. Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung“. „Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung dieser Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten sind der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die den erforderlichen Nachweis und den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen. Bitte halten Sie die Unterlagen beim Betreten unserer Sporträume zur Überprüfung durch den Übungsleiter bereit. Für den Vorstand Burghard Kretschmer



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